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Verbrauchsabrechnung
Aktuelle Meldungen
Wasserlieferung
Für den Bezug von Wasser sind die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBWasserV) nebst Anlagen in der gültigen Fassung verbindlich (Ergänzende Bestimmungen).
Für unsere Tarifkunden wird der Wasserverbrauch einmal jährlich abgerechnet, bei einer Vertragskündigung im Bedarfsfall.
Die Zählerablesung erfolgt, nach Aufforderung, durch den Kunden in Selbstablesung bzw. durch uns.
Zähler Nr.
Zähler-Stand
Das Entgelt für die Wasserlieferung setzt sich aus dem Wasserpreis (Mengenpreis) und dem Grundpreis für jede angeschlossene Messstelle zusammen. Für den normalen Haushalt sind dies 1,25 €/m³ Wasser und 6,00 €/Monat Grundpreis. Weitere Einzelheiten sind den "Allgemeinen Tarifen" zu entnehmen.
Wichtig: Wenn der Eigentümer eines Hauses wechselt, muss uns das bisherige Vertragsverhältnis zwei Wochen vor Ende des Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Andernfalls haftet der bisherige Kunde für die Bezahlung des Verbrauchs- und Grundpreises und sämtliche Forderungen bis zur ordentlichen Kündigung. Siehe hierzu auch unseren Online-Service.