Senkung der Mehrwertsteuer

Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunktur- und Zukunftspaket unter anderem beschlossen, dass die Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli vorerst für sechs Monate von 19 auf 16 Prozent gesenkt wird. Ebenfalls sinkt der verminderte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent, dieser wird beim Bezug von Trinkwasser erhoben.

Die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH setzt diese Steuersenkung um, indem sie vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer auf die Grund- und Verbrauchspreise der jeweiligen Tarife entsprechend anpassen.

Der verminderte Mehrwertsteuersatz für die zweite Jahreshälfte 2020 wird in den Jahresrechnungen automatisch berücksichtigt. Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden. Eine zusätzliche Zählerstandsmitteilung ist nicht notwendig. Der Abschlag ändert sich für den Kunden nicht.

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