Auszug aus den Allgemeinen Tarifen
Kosten für Wasser-Hausanschlüsse
Kostenpauschale für den öffentlichen Bereich, bis zur Grundstücksgrenze:
netto in € | brutto* in € | |
Anschlussgrösse bis 50 mm | 1.600,00 | 1.712,00 |
Anschlussgrösse > 50 mm | nach Aufwand |
Kostenpauschale für den privaten Bereich, ab Grundstücksgrenze:
netto in € | brutto* in € | |
je Meter (angefangene Meter werden voll berechnet) |
60,00 | 64,20 |
Abzug für die Ausführung der Erdarbeiten in Eigenleistung:
netto in € | brutto* in € | |
je Meter | 25,00 | 26,75 |
Im öffentlichen Verkehrsbereich sind Eigenleistungen nicht gestattet.
Bei gemeinsamer Herstellung des Anschlusses mit anderen Versorgungsunternehmen, in einer Baugrube, werden folgende Beträge vergütet (Durchleitungen durch diese Baugrube bedingen keine Vergütung): **)
netto in € | brutto* in € | |
Wasser und Strom | 100,00 | 107,00 |
Wasser und Gas | 150,00 | 160,50 |
Wasser, Strom und Gas | 250,00 | 267,50 |
Wasser und Fernwärme | 150,00 | 160,50 |
Wasser, Strom und Fernwärme | 250,00 | 267,50 |
Messeinrichtung / Inbetriebsetzung
Die Kosten für die Einrichtung eines Wasserzählers betragen:
netto in € | brutto* in € | |
pauschal | 75,00 | 80,25 |
Sonderanschlüsse
Für Sonderanschlüsse sowie für die erforderliche Einrichtung eines Wasserzählers werden die effektiven Kosten berechnet.
Baukostenzuschuss
Der Baukostenzuschuss wird gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt.
Bei der Grundstücksbreite werden mindestens 10 m und höchstens 50 m berechnet, bei der Grundstücksfläche beträgt die max. berechnete Tiefe 50 m.
Der Anschlussbeitrag beträgt:
netto in € | brutto* in € | |
a) je m Frontlänge | 35,00 | 37,45 |
b) je qm Grundstücksfläche | 0,35 | 0,37 |
*) Einschliesslich Umsatzsteuer von z. Z. 7 %
**) Die Vergütung wird ggfs. nach Herstellung des Hausanschlusses erstattet