Informationen zum Trinkwasserhausanschluss

Was ist bei der Bauplanung zu beachten?

Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle - möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 - zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der strassenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann.

Wer beantragt einen Hausanschluss?

Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Für die weitere Bearbeitung der Antragsunterlagen wird auf jeden Fall ein verbindlicher Lageplan benötigt sowie Keller- oder Erdgeschosszeichnungen, in denen die gewünschte Übergabestelle gekennzeichnet wird.
Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und uns bitte unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Wer legt die Leitungsführung fest?

Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH und Ihrer Hausinstallation legen unsere Fachleute fest, die Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen werden.

Was gehört alles zur Hausinstallation?

Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle.

Kann die Hausinstallation in Eigenhilfe erstellt werden?

Nein! Sie darf nur durch ein Vertrags-Installations-Unternehmen (VIU) hergestellt und unterhalten werden, das die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften des Kreiswasserwerkes zu beachten hat. Das von Ihnen beauftragte VIU legt dem Kreiswasserwerk die Planung der Anlage zur Prüfung vor. Nur wenn dort keine Einwände bestehen, darf der Installateur mit den Arbeiten beginnen.
Anlagen, die nicht von einem VIU erstellt worden sind, werden nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen!

Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden?

Ja - sofern die Hausanschlussleitung bereits verlegt und der Hausanschluss bezahlt ist. In diesen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Wasserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss.

Ist die Hausanschlussleitung noch nicht verlegt, kann beim Kreiswasserwerk ein Standrohr, zur Entnahme von Wasser aus Hydranten, ausgeliehen werden.
Der Tagesmietpreis beträgt 1,07 €, inkl. Mehrwertsteuer. Ausserdem hat der Mieter einen Sicherheitsbetrag von 400,00 € zu hinterlegen und eine Bearbeitungspauschale von 30,00 €, inkl. Mehrwertsteuer.

Und wann steht Wasser im ganzen Haus zur Verfügung?

Der Vertragsinstallateur ist dem Kreiswasserwerk gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Hausinstallation schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang des Antrages auf Inbetriebsetzung und Montage des Wasserzählers können Sie Wasser im Haus entnehmen.

 

Wie steht es mit dem "Kleingedruckten"?

Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Kreiswasserwerk sind die "Allgemeinen Versorgungsbedingungen" (AVBWasserV) und die Ergänzenden Bestimmungen. Diese werden von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Wasseranschluss anerkannt.

Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden:

Nach Möglichkeit senden Sie uns bitte alle Unterlagen im PDF-Format an info@kreiswasserwerk.de.
Bei Neuanschlüssen müssen Sie einen Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss und einen amtl. Lageplan beifügen, in dem das Gebäude mit den Abstandsmaßen eingezeichnet ist.